Begründung: Die Antragsgegnerin zeigte mit Eingabe vom 30. 6. 1989 vorsorglich die mit ihren Händlern geschlossenen Verträge unter Vorlage eines Vereinbarungsmusters gemäß §§ 13 Abs 2, 20 KartG 1988 (im folgenden nur als "KartG" bezeichnet) als allfällige Vertriebsbindungen an. Diese Verträge enthalten insbesondere folgende Regelungen: "3.1 Dem Händler wird das nachstehende Verkaufsgebiet zugewiesen: .... 3.3 Der Importeur ist berechtigt, das dem Händler zugewiesene Verkaufsgebiet... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §18 Abs1KartG 1988 §22KartG 1988 §43KartG 1988 §68 Abs1
Rechtssatz: Das Kartellgesetz sieht ein allgemeines Feststellungsverfahren vor den Kartellgerichten weder zur Klärung der Rechtsbeziehungen unter den Parteien des Kartellvertrages, noch zur Klärung der Frage vor, ob die Durchführung einer bestimmten Vereinbarung vor der rechtskräftigen Genehmigung als Absichtskartell gemäß § 18 Abs 1 KartG verboten und gemäß § 22 KartG ziv... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §68 Abs1
Rechtssatz: Die Fälle, in denen der Vorsitzende allein zu entscheiden hat, sind vom Gesetz taxativ aufgezählt. Entscheidungstexte Okt 6/73 Entscheidungstext OGH 08.05.1973 Okt 6/73 Veröff: ÖBl 1973,95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0064001 Dokumentnumme... mehr lesen...