Norm: KartG 1988 §6 Abs2KartG 1988 §42b
Rechtssatz: Besteht bei einem Zusammenschlusstatbestand ein hinreichender Inlandsbezug, der die Anwendbarkeit inländischen Fusionskontrollrechts zur Folge hat, ist im Fall einer Untersagung ein räumlich unbeschränktes Verbot auszusprechen. Eine Überschreitung inländischer Jurisdiktionsbefugnis kann darin nicht erblickt werden. Entscheidungstexte 16 Ok ... mehr lesen...
Norm: KartG 1959 §6 Abs2KartG 1959 §20
Rechtssatz: Das Kartellobergericht als Rechtsmittelinstanz kann nicht unter Umgehung des Kartellgerichtes eine Kartellsache an sich ziehen und in dieser über dort gestellte Sachanträge, sei es nun, daß diese noch in erster Instanz angebracht wurden oder daß sie erst im Rechtsmittelverfahren an das Rekursgericht im Zuge einer anderen Kartellsache herangetragen wurden, entscheiden. Entsch... mehr lesen...