Norm
KartG 1988 §6 Abs2Rechtssatz
Besteht bei einem Zusammenschlusstatbestand ein hinreichender Inlandsbezug, der die Anwendbarkeit inländischen Fusionskontrollrechts zur Folge hat, ist im Fall einer Untersagung ein räumlich unbeschränktes Verbot auszusprechen. Eine Überschreitung inländischer Jurisdiktionsbefugnis kann darin nicht erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119700Dokumentnummer
JJR_20050214_OGH0002_0160OK00001_0500000_002