RS OGH 2005/2/14 16Ok1/05, 16Ok49/05

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.2005
beobachten
merken

Norm

KartG 1988 §6 Abs2
KartG 1988 §42b

Rechtssatz

Besteht bei einem Zusammenschlusstatbestand ein hinreichender Inlandsbezug, der die Anwendbarkeit inländischen Fusionskontrollrechts zur Folge hat, ist im Fall einer Untersagung ein räumlich unbeschränktes Verbot auszusprechen. Eine Überschreitung inländischer Jurisdiktionsbefugnis kann darin nicht erblickt werden.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 1/05
    Entscheidungstext OGH 14.02.2005 16 Ok 1/05
  • 16 Ok 49/05
    Entscheidungstext OGH 27.02.2006 16 Ok 49/05
    Vgl auch; Beisatz: Bei allfälligen Wettbewerbsbeschränkungen, die von ausländischen Unternehmen ausgehen, rechtfertigt nur eine unmittelbare Inlandsauswirkung die Anwendung des nationalen Kartellrechts. (T1); Beisatz: Hier: Durch den Erwerb eines Unternehmens im Ausland, das auf einem abgegrenzten ausländischen Markt tätig wird, ändert sich aber an der Anzahl der am für das Inland relevanten Markt - dieser kann auch Teil eines Weltmarktes sein - tätig werdenden „selbständigen Marktteilnehmer" nichts. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119700

Dokumentnummer

JJR_20050214_OGH0002_0160OK00001_0500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten