RS OGH 1970/11/26 Okt1/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1970
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Norm

KartG 1959 §6 Abs2
KartG 1959 §20

Rechtssatz

Das Kartellobergericht als Rechtsmittelinstanz kann nicht unter Umgehung des Kartellgerichtes eine Kartellsache an sich ziehen und in dieser über dort gestellte Sachanträge, sei es nun, daß diese noch in erster Instanz angebracht wurden oder daß sie erst im Rechtsmittelverfahren an das Rekursgericht im Zuge einer anderen Kartellsache herangetragen wurden, entscheiden.

Entscheidungstexte

  • Okt 1/70
    Entscheidungstext OGH 26.11.1970 Okt 1/70
    Veröff: ÖBl 1971,51

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0063499

Dokumentnummer

JJR_19701126_OGH0002_000OKT00001_7000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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