Norm: KartG 2005 §54KartG 2005 §55KartG 2005 §56
Rechtssatz: Da es sich bei der Festsetzung der gerichtlichen Rahmengebühr sowie der sonstigen gerichtlichen Kosten nach §§ 54 f KartG um einen nach freiem Ermessen vorzunehmenden Akt der Rechtsprechung handelt, besitzen die Parteien insoweit keine Dispositionsbefugnis. Sie können zwar eine davon abweichende privatautonome Kostenvereinbarung treffen und einen daraus resultierenden Ersatzanspruch g... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §54
Rechtssatz: Das Kartellgesetz sieht nicht vor, dass die Rahmengebühr zu kürzen wäre, wenn sich der Antrag nur auf einen räumlich begrenzten Markt bezieht. Die räumliche Ausdehnung des vom Antrag betroffenen Markts ist vielmehr beim Kriterium der wirtschaftlichen Bedeutung zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 16 Ok 10/08 Entscheidungstext OGH 08.10.2008 16 Ok 10/0... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §54
Rechtssatz: Hat die Antragstellerin es dem Gericht überlassen, das aus kartellrechtlicher Sicht unstrukturierte Vorbringen und die dazu vorgelegten umfangreichen Urkunden zu sichten und zu evaluieren, um beurteilen zu können, ob in der Gesamtschau oder in einzelnen Teilaspekten ein ausreichend schlüssiges Vorbringen auch in kartellrechtlicher Hinsicht enthalten ist, ist der Verfahrensaufwand nicht gering. ... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §11KartG 2005 §54
Rechtssatz: Die Antragsgegnerinnen eines von den Amtsparteien gestellten Prüfantrages nach § 11 KartG 2005 haben durch ihren Erwerbsvorgang Anlass zur Amtshandlung iSd § 54 KartG 2005 gegeben. Entscheidungstexte 16 Ok 1/08 Entscheidungstext OGH 13.03.2008 16 Ok 1/08 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §54
Rechtssatz: Das Bemessungskriterium der wirtschaftspolitischen Bedeutung eines Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach der Größe und Bedeutung des vom Verfahrensgegenstand betroffenen Marktes (Wirtschaftssektors), wobei für das Ausmaß der Betroffenheit auf die Marktanteile, aber auch auf die Anzahl und Bedeutung der belangten beziehungsweise betroffenen Marktteilnehmer abgestellt werden kann. Entsch... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §40KartG 2005 §49 Abs2KartG 2005 §54
Rechtssatz: Die Amtsparteien sind zur Wahrung der ihnen übertragenen Aufgabe in ihren Parteirechten in keiner Weise eingeschränkt, sondern berechtigt, alle gesetzlich zur Verfügung stehenden Antragsrechte und Rechtsbehelfe - so auch Rekurse in Gebührensachen - zu erheben. Entscheidungstexte 16 Ok 1/08 Entscheidungstext OGH 13.03.20... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §11 Abs1KartG 2005 §50 Z1KartG 2005 §54
Rechtssatz: Die Aufzählung der Bemessungskriterien für die Rahmengebühr in § 54 KartG ist nicht erschöpfend; bei der Bewertung der maßgeblichen Umstände ist eine Gesamtschau vorzunehmen, ohne bloße Teilaspekte herauszugreifen. Entscheidungstexte 16 Ok 1/08 Entscheidungstext OGH 13.03.2008 16 Ok 1/08 ... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §54
Rechtssatz: Auch der Begründungsaufwand einer Entscheidung ist ein den Verfahrensaufwand mitbestimmendes Kriterium. Entscheidungstexte 16 Ok 2/08 Entscheidungstext OGH 10.03.2008 16 Ok 2/08 16 Ok 4/14 Entscheidungstext OGH 05.05.2014 16 Ok 4/14 Auch 16 Ok 5/15v Ent... mehr lesen...
Norm: KartG 1988 §84KartG 2005 §54
Rechtssatz: Zur Bemessung der Rahmengebühr nach § 84 KartG bei Antragstellung der Kartellmitglieder über Veranlassung einer Amtspartei aufgrund einer Aufforderung im Sinne des § 57 KartG. Entscheidungstexte Okt 5/93 Entscheidungstext OGH 14.10.1993 Okt 5/93 Okt 6/94 Entscheidungstext OGH 09.05.1994 Okt... mehr lesen...