RS OGH 2008/10/8 16Ok10/08 (16Ok11/08), 16Ok6/13

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.2008
beobachten
merken

Norm

KartG 2005 §54

Rechtssatz

Das Kartellgesetz sieht nicht vor, dass die Rahmengebühr zu kürzen wäre, wenn sich der Antrag nur auf einen räumlich begrenzten Markt bezieht. Die räumliche Ausdehnung des vom Antrag betroffenen Markts ist vielmehr beim Kriterium der wirtschaftlichen Bedeutung zu berücksichtigen.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 10/08
    Entscheidungstext OGH 08.10.2008 16 Ok 10/08
  • 16 Ok 6/13
    Entscheidungstext OGH 07.10.2013 16 Ok 6/13
    Vgl auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124035

Im RIS seit

07.11.2008

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten