RS OGH 2008/3/13 16Ok1/08, 16Ok10/08 (16Ok11/08)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.03.2008
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Norm

KartG 2005 §54

Rechtssatz

Das Bemessungskriterium der wirtschaftspolitischen Bedeutung eines Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach der Größe und Bedeutung des vom Verfahrensgegenstand betroffenen Marktes (Wirtschaftssektors), wobei für das Ausmaß der Betroffenheit auf die Marktanteile, aber auch auf die Anzahl und Bedeutung der belangten beziehungsweise betroffenen Marktteilnehmer abgestellt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 1/08
    Entscheidungstext OGH 13.03.2008 16 Ok 1/08
    Bem: Mit Beispielen aus der bisherigen Rechtsprechung. (T1)
  • 16 Ok 10/08
    Entscheidungstext OGH 08.10.2008 16 Ok 10/08
    nur: Das Bemessungskriterium der wirtschaftspolitischen Bedeutung eines Verfahrens richtet sich im Wesentlichen nach der Größe und Bedeutung des vom Verfahrensgegenstand betroffenen Marktes. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123286

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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