Norm: KartG 1988 §46 Abs1KartG 1988 §46 Abs3
Rechtssatz: Ein Mißbrauch der Marktmacht wäre anzunehmen, wenn die vom marktbeherrschenden Unternehmen als Voraussetzung für den Vertragsabschluß genannten Bedingungen entweder gegenüber den das Angebot nachfragenden Wirtschaftssubjekten sachlich unbegründet, also willkürlich, differenziert würden, sodaß unter gleichen Voraussetzungen eine Verzerrung der Wettbewerbserfolgslage und (oder) Unternehmens... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §46 Abs1KartG 1972 §46 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn ein Unternehmen im Kartellregister als marktbeherrschend eingetragen ist, besteht grundsätzlich kein Kontrahierungszwang. Die Frage eines allfälligen mittelbaren Kontrahierungszwanges könnte nur bei Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung, die im vorliegenden Fall nicht vorliegt, geprüft werden. Entscheidungstexte Okt 8/... mehr lesen...