Norm: KartG 2005 §41
Rechtssatz: Eine Prozessführung ist offenbar mutwillig, wenn sich die Partei der Unrichtigkeit ihres Prozessstandpunktes bewusst ist und sich in diesem Bewusstsein in den Prozess einlässt, oder wenn sie zur Erzielung eines nicht durch die Rechtsordnung geschützten Zwecks (Publicity, Feindseligkeit, Sensationslust) prozessiert. Der bloße Umstand, dass die Antragsteller ihren Antrag auf Verhängung einer Geldbuße zurückgezogen... mehr lesen...
Norm: ZPO §54KartG §45 Abs2KartG 2005 §41
Rechtssatz: Nach § 54 Abs 1 und Abs 2 ZPO sind die Kosten so bald wie möglich zu verzeichnen, bei Beschlussfassung ohne Verhandlung also im Antrag. Bezweckt wird eine Erledigung der Kostenfrage gleichzeitig mit der Hauptsache. Für den Zeitpunkt der Geltendmachung des Kostenersatzanspruchs unterscheidet der Gesetzgeber demnach nicht danach, ob in diesem Zeitpunkt für die antragstellende Partei schon hinr... mehr lesen...