Norm: KartG 2005 §24 Abs3 Z1KartG 1988 §5 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch nach der neuen Rechtslage besteht die Bereichsausnahme, wonach kartellrechtliche Vorschriften auf Verkehrsunternehmen nicht anzuwenden sind, wenn diese aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Aufsicht des ressortmäßig zuständigen Bundesministers unterliegen. Entscheidungstexte 16 Ok 1/06 Entscheidungstext OGH 27.02.... mehr lesen...
Norm: KartG 2005 §24 Abs3 Z1KartG 1988 §5 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch nach der neuen Rechtslage besteht die Bereichsausnahme, wonach kartellrechtliche Vorschriften auf Verkehrsunternehmen nicht anzuwenden sind, wenn diese aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Aufsicht des ressortmäßig zuständigen Bundesministers unterliegen. Entscheidungstexte 16 Ok 1/06 Entscheidungstext OGH 27.02.... mehr lesen...
Norm: KartG 1972 §7 Abs2KartG 1972 §21 Abs1KartG 1972 §24 Abs1 Z6KartG 1972 §24 Abs2KartG 1972 §24 Abs3KartG §1972 §29 Abs1 Z3KartG 1972 §29 Abs2KartG 1972 §29 Abs3
Rechtssatz: Der Vorsitzende des Kartellgerichts hat einen Antrag auf Registrierung eines Bagatellkartells den in § 21 Abs 1 KartG genannten Einrichtungen lediglich zu dem Zweck zuzustellen, ihren Einwendungen gegen die Behauptung, es liege eine Bagatellkartell vor, zu ermöglichen. K... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bKartG 1972 §2 Abs1KartG 1972 §24 Abs3KartG 1972 §29 Abs1
Rechtssatz: Ein Bagatellkartell kann nach seiner Anmeldung straflos durchgeführt werden, ohne daß auf die Rechtskraft der Eintragung gewartet werden müßte. Daher fehlt dem Rekurs gegen den Beschluß, mit welchem ein zeitlich begrenztes Kartell infolge Zeitablaufs gelöscht wurde, das Rechtschutzinteresse, wenn zwar vor dem Zeitablauf eine Vertragsänderung (einschließlich... mehr lesen...