Mit Bescheid vom 27. September 1995 erteilte der Landeshauptmann von Wien dem Beschwerdeführer die beantragte Nachsicht von der Erbringung des Befähigungsnachweises für die Ausübung des Gewerbes der Gold- und Silberschmiede (§ 94 Z. 33 GewO 1994), eingeschränkt auf die Erzeugung von Gußringen, Manschettenknöpfen und Krawattenspangen an einem näher bezeichneten Standort. Gegen diesen Bescheid erhob die Landesinnung Wien der Gold- und Silberschmiede und Juweliere Berufung. Mit Erled... mehr lesen...
Index: 50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: FGO §13 Abs2;FGO §6 Abs2;
Rechtssatz: § 6 Abs 2 FGO stellt nicht bloß eine Regelung für die Willensbildung im Innenverhältnis dar (Hinweis E VS 29.5.1980, 2671/78, VwSlg 10147 A/1980). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996040116.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: FGO §13 Abs2;FGO §13 Abs3;FGO §6;
Rechtssatz: Aus § 6 FGO iZm § 13 Abs 2 FGO ergibt sich, daß die Erhebung einer Berufung gegen eine behördliche Entscheidung eines Beschlusses des Fachgruppenausschusses (Innenausschusses) bedarf. Die Fachgruppenordnung enthält keine Bestimmung, wonach, wenn eine rechtzeitige Beschlußfassung durch den Fachgruppenausschuß nicht ... mehr lesen...