In einer Eingabe vom 24. Jänner 1989 führte die Beschwerdeführerin aus, sie verwalte die im Wohnungseigentum stehende Wohnhausanlage in W., P.H. 41 - Dr. H. M.-Str. 60, welche "seinerzeit" von der Beschwerdeführerin errichtet worden sei. Die Wohnhausanlage umfasse fünf Mehrfamilienhäuser mit 68 Wohnungen und acht Reihenhäuser mit je einer Wohneinheit. Vier Wohnungen der Mehrfamilienhäuser und die acht Reihenhäuser hätten eine Nutzfläche von mehr als 150 m2. Die Beschwerdeführerin bean... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: KStG 1988 §5 Z10;WGG 1940;WGG 1979 §40 Abs1 Z1;WGG 1979 §40 Abs1 Z2;WGG 1979 §7 Abs1;WGGDV 1940; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/13/0166
Rechtssatz: Der Beurteilung der Verwaltung einer Wohnhausanl... mehr lesen...