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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
KStG 1988 §5 Z10;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/13/0166Rechtssatz
Der Beurteilung der Verwaltung einer Wohnhausanlage als Geschäft iSd § 7 Abs 1 WGG steht nicht entgegen, daß die Errichtung der Anlage bereits vor dem Inkrafttreten des WGG, BGBl Nr 1979/139, erfolgt ist. Gemäß § 40 Abs 1 Z 1 und § 40 Abs 1 Z 2 WGG haben das WGG 1940 sowie die WGGDV, dRGBl 1940 I, S 1012, mit dem Inkrafttreten des WGG ihre Wirksamkeit verloren. Nach dem klaren Willen des Gesetzgebers ist damit der Umfang der Geschäftstätigkeit einer gemeinnützigen Bauvereinigung ausschließlich nach dem WGG, BGBl Nr 1979/139, zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130165.X02Im RIS seit
14.11.2001