Mit Notariatsakten je vom 10. Jänner 2001 haben die Stadtgemeinde Mürzzuschlag und die Stadtgemeinde Bruck an der Mur als Gesellschafterinnen der Beschwerdeführerin mit je einem Geschäftsanteil, entsprechend einer voll und bar einbezahlten Stammeinlage im Betrag von je S 1.000,- diesen Geschäftsanteil um einen Abtretungspreis von je S 1.000,- entsprechend den bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes an die mitbeteiligte Partei abgetre... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: AVG §8;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WGG 1979 §10a;WGG 1979 §31;WGG 1979 §35 Abs2;WGG 1979 §6 Abs3;
Rechtssatz: Auch § 10a WGG 1979 ist ein Instrument der verwaltungsbehördlichen Aufsicht. Die verwaltungsbehördliche Aufsicht durch die Land... mehr lesen...