Begründung: Anlässlich eines Grundstücks-Umlegungs- verfahrens nach §§ 22 ff der Bauordnung für Wien (Wr BauO) wurden mit Bescheid der Magistratsabteilung (MA) 64 vom 24. 1. 2007, MA 64-6731/2006, die Sachkosten (einschließlich der Kosten für die Erstellung des Umlegungsplans) auf die beteiligten Eigentümer aufgeteilt. Der Antragsteller beantragte, die in diesem Bescheid nach § 34 Abs 1 Wr BauO vorgeschriebene Aufteilung der Sachkosten aufzuheben und die Kosten des Umlegungsplans na... mehr lesen...