Entscheidungen zu § artikel1zu14d WGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 2003/7/1 2002/13/0143

Mit formlosem Schreiben vom 10. Juli 2000, beim Finanzamt am 13. Juli 2000 eingelangt, beantragte der Beschwerdeführer "auftrags des Sozialhilfereferats (MA 12)" die Zuerkennung von Mietzinsbeihilfe und führte begründend aus, dass er arbeitslos sei und Sozialhilfe beziehe. Angeschlossen waren ein Meldezettel, die Mietvorschreibung Juli 2000 sowie die letzte Jahresabrechnung der Betriebskosten. Das Finanzamt ersuchte ihn daraufhin, das Formblatt "Antrag auf Mietzinsbeihilfe (Mzb 1... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.07.2003

RS Vwgh 2003/7/1 2002/13/0143

Index: 98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: WGG 1979 §14 Abs1 Z5;WGG 1979 §14d;WGG 1979 §39;
Rechtssatz: Auf Grund der in BGBl. Nr. 800/1993 getroffenen Übergangsregelung des § 39 Abs. 19 WGG kann die Bauvereinigung ohne Rücksicht darauf, ob sie bisher Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge eingehoben hat, mit 1. Jänner 1994 die Beträge nach § 14 Abs. 1 Z 5 WGG alte Fassung "ohne besonderes Begehren" als Erhaltungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.2003

RS Vwgh 2003/7/1 2002/13/0143

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: EntgRV 1979 §8;EntgRV 1986 §8;EStG 1988 §107 Abs1;EStG 1988 §107 Abs3 litb;WGG 1979 §14 Abs2;WGG 1979 §14d;
Rechtssatz: Nicht bereits die Einhebung einer Erhaltungsrückstellung gemäß § 8 Entgeltsrichtlinienverordnung 1979, BGBl. Nr. 522/1979 (und nachfolgend gemäß der Entgeltsrichtlinienverordnung 1986, BGBl. Nr. 311/1986), sondern n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1994/12/21 93/13/0043

Der Beschwerdeführer ist Nutzungsberechtigter einer Genossenschaftswohnung, auf deren Überlassung an ihn das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz anzuwenden ist. Für das Jahr 1989 und die Monate Jänner bis August des Jahres 1990 wurde dem Beschwerdeführer von der Wohnbaugenossenschaft ein Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag nach § 14d WGG in Höhe von monatlich S 284,35, ab September 1990 und auch für das Jahr 1991 ein solcher von monatlich S 820,47 vorgeschrieben. Um die vom Beschwerdefüh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.12.1994

RS Vwgh 1994/12/21 93/13/0043

Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: EStG 1988 §107 Abs1;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litc;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litd;EStG 1988 §34 Abs1;MRG §45;WGG 1979 §14 Abs2;WGG 1979 §14d; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/13/0044
Rechtssatz: Durch die ausdrückliche Aufnahme gerade auch jener Betr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.12.1994

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