Begründung: Der Antragsteller war bis zum 30. 6. 2000 Mieter der Wohnung top Nr 12 im Haus ***** in *****, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Am 19. 4. 2000 erklärte der Antragsteller gegenüber dem Hausverwalter der Antragsgegnerin eine außergerichtliche Aufkündigung des Mietverhältnisses per 30. 6. 2000. Mit Telefax vom 18. 5. 2000 zeigte der Antragsteller dem Rechtsvertreter der Antragsgegnerin an, dass er während der letzten 10 Jahre Aufwendungen im Umfang von ca S 1 Mio ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Mieter, der Antragsgegner ist Vermieter der im Objekt ***** gelegenen Wohnungen. Die Antragsteller beantragten - soweit für das Revisionsrekursverfahren erheblich - die Überprüfung der ordnungsgemäßen Vorschreibung und der Angemessenheit der seit 7. 9. 1995 begehrten Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge sowie, den Antragsgegner allenfalls zur Rückzahlung dieses seit 1. 10. 1995 eingehobenen Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge zu verhalten. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886MRG idF 3.WÄG §45 Abs2WGG §14d Abs4
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der für die Einhebung von Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen normierten Formvorschrift wird nur mit der gerichtlichen Undurchsetzbarkeit beziehungsweise der Pflicht zur Zurückzahlung nicht widmungsgemäß verwendeter Beträge sanktioniert. Durch den widmungsgemäßen Verbrauch der eingehobenen Erhaltungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge wird demnach der f... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter (Nutzungsberechtigter) einer Wohnung, die im Eigentum der Antragstellerin, einer gemeinnützigen Bauvereinigung, steht. Seit 1.1.1986 werden vom Antragsteller unter Berufung auf § 14d WGG Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge eingehoben. Die Schreiben, mit denen dem Antragsteller die erstmalige Einhebung und spätere Erhöhungen des EVB angekündigt wurden, richteten sich jeweils an die Mieter der betreffenden Wohnhausanlage und hatten - auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §886MRG idF 3.WÄG §45 Abs2WGG §14d Abs4
Rechtssatz: Soweit es um die Bekanntgabe der Einforderung von Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen geht, ist eine eigenhändige Unterfertigung der dem Mieter übermittelten Erklärung durch den Vermieter nicht erforderlich. Für die schriftlich abzugebende Verpflichtungserklärung der gemeinnützigen Bauvereinigung, die eingehobenen Erhaltungsbeiträge und Verbesserungsbeiträge bestimmungsge... mehr lesen...