Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter jeweils einer Wohnung des im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Hauses ***** in *****. Die Antragsgegnerin hat in den Jahren 2003 bis 2005 umfangreiche Sanierungsarbeiten an diesem und anderen Häusern durchgeführt. Sie hat den Antragstellern für die Jahre 2003 bis 2005 Abrechnungen über die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge übermittelt und die Möglichkeit eingeräumt, in die zu den Abrechnungen gehörenden Belege Einsicht zu neh... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aaZPO §228 C1ZPO §228 C3WGG 1979 §14d
Rechtssatz: Einem Feststellungsbegehren über die Frage der Zulässigkeit der Verrechnung einer Ausgabenpost (hier: Feststellung der Unzulässigkeit der Verrechnung von Instandhaltungs-Verwaltungskosten und Feststellung der sich daraus ergebenden Vermehrung des Aktivums des Instandhaltungsfonds) fehlt das rechtliche Interesse. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WGG 1979 §14dWGG 1979 §19
Rechtssatz: Die in der Jahresabrechnung auszuweisenden Ausgaben haben nur insoweit Bedeutung, als sie dann, wenn sie zu Unrecht eingesetzt wurden, den zur Deckung von Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten zur Verfügung stehenden Betrag nicht mindern und bei einem allfälligen Rückforderungsanspruch nach § 14d Abs 8 WGG erhöhend zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter (oder Nutzungsberechtigter) in dem der Antragsgegnerin gehörenden Wohnhaus in Statzing Nr. 58. Die Antragsgegnerin hebt ab 1. Oktober 1987 vom Antragsteller einen monatlichen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag gemäß § 14 d WGG von S 459,24 ein. Dieser Betrag liegt innerhalb des durch § 14 d Abs 3 WGG normierten Rahmens. Für dieses Wohnobjekt ist der Abbruch weder bewilligt noch aufgetragen. Die Baubewilligung lag im Zeitpunkt des erstmali... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 IMRK Art6 Abs1 II1aMRK Art6 Abs1 II4MRK Art7StGG Art5WGG §14d
Rechtssatz: Die Bestimmung des §14 d WGG ist nicht verfassungsrechtlich bedenklich. Entscheidungstexte 5 Ob 71/88 Entscheidungstext OGH 27.09.1988 5 Ob 71/88 Veröff: WoBl 1989,16 = MietSlg XL/25 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist seit 1969 Eigentümer der Liegenschaft Kapfenberg, Grazer Straße 6. Das auf dieser Liegenschaft im Jahre 1579 errichtete Haus besteht aus einem Hauptgebäude, das einen ersten Stock aufweist, und einem angebauten niedrigeren Nebengebäude. Im Hauptgebäude sind im Erdgeschoß zwei Geschäftsräume und im ersten Stock drei Wohnungen untergebracht. Im Nebengebäude befinden sich unter anderem ein Friseurgeschäft und das von der Antragsgegnerin gemietete Mag... mehr lesen...
Norm: MRG §45 Abs2WGG §14d
Rechtssatz: Die Einhebung von Erhaltungsbeiträgen beruht auf einer eigenverantwortlichen Entscheidung des Vermieters; sie liegt im Interesse einer rechtzeitigen und vorausschauenden Sicherstellung der Finanzierung der Kosten der jeweils erkennbaren und in absehbarer Zeit notwendig werdenden Erhaltungsarbeiten. Die primäre Beurteilung dieser objektiv bezogenen Voraussetzungen soll zunächst dem Vermieter überlassen sein... mehr lesen...