Norm: WGG §16WGG §20 Abs1
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des WGG sind die in § 24 Abs 1 MRG normierten Verteilungsgrundsätze kraft der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung in § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG nicht anzuwenden. Außer im Rahmen einer einvernehmlichen Vereinbarung gemäß § 16 Abs 5 WGG ist im WGG daher – anders als im MRG und WEG – die Befreiung von Liftkosten mangels Nutzungsmöglichkeit nicht möglich. Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte mit Sachbeschluss fest, dass die Antragsgegnerin das höchstzulässige Mietzinsausmaß in einem bestimmten Zeitraum durch die unrichtige Berechnung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages gegenüber den Antragstellern um das jeweils detailliert angeführte Ausmaß überschritten habe. Es ging hiebei im Wesentlichen von folgenden Feststellungen aus: In sämtlichen Nutzungsverträgen mit den Nutzungsberechtigten der Wohnhausanlage ***** ist die Vereinb... mehr lesen...
Norm: WGG §16
Rechtssatz: Da § 16 Abs 5 Z 1 WGG nur die einvernehmliche Umverteilung von Kosten erlaubt, kann diese Bestimmung keine Grundlage für eine Erhöhung des Erhaltungsbeitragesund Verbesserungsbeitrages bilden. Entscheidungstexte 5 Ob 25/04v Entscheidungstext OGH 11.05.2004 5 Ob 25/04v European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Umlegung der Betriebskosten für Wassergebühren nach einem die faktischen Gegebenheiten berücksichtigenden Verteilungsschlüssel, allenfalls nach Maßgabe zu installierender Subzähler mit der
Begründung: , nach Umwandlung von zuvor zu den allgemeinen Flächen zählenden Grünflächen in Eigengärten und Zuordnung zu einzelnen Wohnungen würden die Mieter der Wohnungen für die ihnen zugeordneten Gärten Unmengen von Wasser gebrauchen, dessen Koste... mehr lesen...
Norm: MRG §17 Abs1WGG §16
Rechtssatz: Mit dem Inkrafttreten des § 16 nF WGG ist der von der Judikatur hergestellte Gleichklang zwischen den möglichen Aufteilungsschlüsseln für Bewirtschaftungskosten in MRG und WGG verloren gegangen (etwa durch die in § 16 Abs 3 nF WGG vorgesehene Möglichkeit der Anwendung des Nutzwertschlüssels) und § 16 nF WGG ist noch strikter im Sinne einer taxativen Aufzählung möglicher Abweichungen gefaßt. ... mehr lesen...
Norm: WGG §14WGG §16
Rechtssatz: § 14 Abs 1 WGG ist so zu verstehen, daß eine Durchbrechung des in § 16 Abs 1 aF WGG normierten Nutzflächenschlüssels nur in besonderen Fällen der Unbilligkeit in Betracht kommt. Entscheidungstexte 5 Ob 2248/96s Entscheidungstext OGH 08.10.1996 5 Ob 2248/96s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIWGG 1940 §16WGG 1940 §23
Rechtssatz: Es ist dem einzelnen Genossenschafter unbenommen, sich an die Anerkennungsbehörde und den Prüfungsverband um Auskunft zu wenden und dort auch gegebenenfalls in sachlicher Form Beschwerden vorzubringen. Wollte man den einzelnen Genossenschafter nur auf die Möglichkeit verweisen, sich diesbezüglich an die Genossenschaftsorgane zu wenden, an der Willensbildung der Genossenschaft durch A... mehr lesen...