Norm: ArbVG §109ArbVG §113 Abs4 Z2 litgPBVG §73 Abs2 Z6 lith
Rechtssatz: Da im Falle der Errichtung eines Zentralausschusses diesem die Mitwirkung bei Betriebsänderungen obliegt, soweit nicht nur die Interessen der Arbeitnehmerschaft innerhalb des Wirkungsbereichs eines Personalausschusses oder eines Betriebes berührt werden, ist der Personalausschuss nicht legitimiert, Klage im Zusammenhang mit der österreichweiten Schließung von Postämtern zu... mehr lesen...