Begründung: Die Parteien sind die Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf dieser Liegenschaft befinden sich das Haus A*****straße ***** (Stiege 24) und das Haus Rudolf H*****-Gasse ***** (Stiege 25) mit jeweils 42 Wohnungseigentumsobjekten. Die Antragsteller sind die Wohnungseigentümer der im Erdgeschoß des Hauses A*****straße ***** gelegenen Wohnungen 1 bis 4 und 6 bis 9. Die Antragsteller begehren 1. die Neufestsetzung des die Liftkosten betreffenden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, der auf Verkäufer- und Käuferseite am 4. 8./20. 8. 1991 unterzeichnet und 1992 grundbücherlich durchgeführt wurde, kaufte die L***** ImmobilienvermietungsgesmbH (Rechtsvorgängerin der Nebenintervenientin; im folgenden nur Nebenintervenientin) von der Mutter des Beklagten als damaliger Alleineigentümerin 2384/2728-Anteile an einer Liegenschaft samt bereits errichtetem Haus in E*****. Zugunsten der Käuferin sollte Wohnungs... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §2 Abs6WEG 2002 §38 Abs1 Z1WEG 2002 §56 Abs13
Rechtssatz: Auch die Unwirksamkeit von vor dem Inkrafttreten des WEG 2002 abgeschlossenen Vereinbarungen im Sinn des § 38 Abs 1 Z 1 WEG 2002 ist aufgrund der Übergangsbestimmung des § 56 Abs 13 WEG 2002 nach dem WEG 2002 zu beurteilen. Dabei richtet sich auch die Definition des Wohnungseigentumsorganisators nach der neuen Rechtslage, somit nach § 2 Abs 6 Satz 2 WEG 2002. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch höchstgerichtliche Rechtsprechung ist geklärt, dass sämtliche Verbücherungen, um die nach dem 1. 7. 2002 angesucht wurde, den Vorschriften des WEG 2002 entsprechen müssen (RIS-Justiz RS0118469). Als Folge der Bestimmungen des § 3 Abs 2 WEG 2002 (obligatorische Wohnungseigentumsbegründung an allen dazu tauglichen Objekten) und § 2 Abs 2 WEG 2002 (WE-Tauglichkeit von Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge) kommt eine Woh... mehr lesen...
Norm: B-VG Art89 Abs2B-VG Art140 Abs1WEG 2002 §56 Abs13
Rechtssatz: Weder aus der kurzen Legisvakanz des WEG 2002 noch aus dem Umstand, dass nach dem WEG 2002 eine
Begründung: von Wohnungseigentumszubehör an Abstellplätzen nicht mehr möglich ist, ergeben sich verfassungsrechtliche Bedenken gegen dieses Gesetz. Entscheidungstexte 5 Ob 17/05v Entscheidungstext OGH 08.02.2005 5 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die R*****gesellschaft mbH ist bücherliche Eigentümerin von 250/1200-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Für sie ist die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG am gesamten Dachboden der Liegenschaft angemerkt. Die R*****gesellschaft mbH ist bücherliche Eigentümerin von 250/1200-Anteilen der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Für sie ist die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß Paragraph 24 a, WEG am ges... mehr lesen...
Begründung: Grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind zu zwei Drittel die Erstantragstellerin und zu einen Drittel der Drittantragsteller. Für die Zweit- und Viert- bis Zwölftantragssteller sind jeweils Zusagen der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 angemerkt. Grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind zu zwei Drittel die Erstantragstellerin und zu einen Drittel der Drittantragsteller. Für die Zweit- und ... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** GB ***** steht im Miteigentum mehrerer Personen. Drei Miteigentumsanteile, nicht jedoch alle, sind untrennbar mit Wohnungseigentum an bestimmt bezeichneten Objekten verbunden. Die Antragstellerin begehrte am 23. Jänner 2003 unter anderem aufgrund des Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 27. Mai 2002 die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes auf 6270/100.000-tel Anteilen, die untrennbar mit Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr 2B verbunden... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §3 Abs2WEG 2002 §56 Abs1WEG 2002 §56 Abs2WEG 2002 §56 Abs13
Rechtssatz: Sämtliche Verbücherungen nach dem 1.7.2002 müssen den Vorschriften des WEG 2002 entsprechen (wobei der Zeitpunkt des Einlangens des in weiterer Folge bewilligten Grundbuchsgesuchs maßgeblich ist). Entscheidungstexte 5 Ob 168/03x Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 168/03x Vgl auch; Beisatz... mehr lesen...
Norm: WEG 2002 §40 Abs2 Satz4WEG 2002 §56 Abs13
Rechtssatz: Eine Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung ist auch aufgrund von Rechtsgeschäften zulässig, die vor Inkrafttreten des WEG 2002 und somit vor dem 1.7.2002 abgeschlossen wurden. Entscheidungstexte 5 Ob 192/03a Entscheidungstext OGH 21.10.2003 5 Ob 192/03a Veröff: SZ 2003/128 ... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** stehen vier Wohnhäuser, es ist Wohnungseigentum begründet. Mit den Anteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr *****, mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin Wohnungseigentum an der Wohnung Nr ***** verbunden. Im Haus Nr 10 sind nur fünf Wohnungen vorhanden, in den übrigen Häusern mehr. Von Anbeginn an hatten die Wohnungseigentümer der Häuser Nr 12 bis 16 zum Haus N... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §15WEG 2002 §17 Abs1WEG 2002 §17 Abs2WEG 2002 §56 Abs13
Rechtssatz: Die Frage, ob eine die gerichtliche Benützungsregelung nach § 15 WEG 1975, nunmehr § 17 Abs 2 WEG 2002, mangels Verfügbarkeit der allgemeinen Teile der Liegenschaft ausschließende Benützungsvereinbarung zwischen den Miteigentümern besteht, ist nach dem im Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung geltenden Recht zu beurteilen. Mangels ausdrücklicher Rückwirkungs... mehr lesen...