Entscheidungsgründe: Der Kläger ist (schlichter) Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der ein Mehrparteienwohnhaus errichtet ist. Im Gutsbestandsblatt der Liegenschaft ist die Vorbereitung der
Begründung: von Wohnungseigentum angemerkt. Mit Vertrag vom 14. 12. 2005 verkaufte der Kläger 33/1307 seiner ideellen Anteile an Ernst P. zum Zweck der
Begründung: von Wohnungseigentum an der bestehenden Wohnung top Nr 3; gleichzeitig erteilte er dem Käufer die Zusage der Einräumung des Wohnung... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind zu jeweils 58/1286 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft mit darauf errichtetem Zinshaus in 1030 Wien. Zu Gunsten des Klägers (B-LNR 27) ist ob dieser Liegenschaft bei den Miteigentumsanteilen B-LNR 11, 25 und 27 im Rang TZ 12570/98 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 an W 15 angemerkt. Die Wohnung Top 15 wurde dem Kläger zu einem nicht näher festgestellten Zeitpunkt nach Abschluss des Kaufvertrags vom 23.... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegnerin war im Zeitraum November 2000 bis November 2002 Mieterin der Wohnung F*****. Die Antragstellerin ist ihre Nachmieterin. Während der Dauer ihrer Mietzeit zahlte die Antragsgegnerin 25.041,51 EUR als Finanzierungsbeitrag (Bau- und Grundkostenbeitrag) an die Marktgemeinde P*****, die das Wohnhaus errichtet hatte. Auf die Mietverhältnisse finden die Bestimmungen des WGG Anwendung. Die Antragstellerin zahlte als Nachmieterin der Antragsgegnerin am 3. 1.... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist bei den im Eigentum der V*****gesmbH stehenden 393/1502-Anteilen B-LNR 21 (ua) die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG (1975) an Lager top 1, W top 2 + Kellerabteil 2, W top 3 + Kellerabteil 3 + Gang-WC, W top 12 + Kellerabteil 12 + Gang-WC, W top 14 + Kellerabteil 14 + Gang-WC, W top 21 + Kellerabteil 21 + Gang-WC, W top 23 + Kellerabteil 23 + Gang-WC, W top 24 + Kellerabteil 24, W top 28 + Kelle... mehr lesen...
Norm: GBG §20 litbGBG §94 Z3 DWEG 2002 §2 Abs6WEG 2002 §37WEG 2002 §40 Abs2 Satz4
Rechtssatz: Schon aus dem Wortlaut des § 40 Abs 2 WEG2002 folgt, dass die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum nur „an den Erwerber des Rechts auf Einräumung des Wohnungseigentums übertragen werden" kann. Eine Übertragung nur der Anmerkung ist daher ausgeschlossen. Die Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung erfordert den zwei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller haben am 1. 5. 2002 von der Antragsgegnerin die Genossenschaftswohnung top 11 im Haus P***** übernommen. Sie leisteten einen Finanzierungskostenbeitrag an die Genossenschaft in Höhe von EUR 23.373,25 und zahlten außerdem an die Antragsgegnerin EUR 52.905,82 für die in der Wohnung zurückgelassenen Einrichtungsgegenstände und Investitionen. Die Ablöse wurde in zwei Raten beglichen, und zwar am 14. 4. 2002 durch eine Barzahlung von EUR 18.170,-- und am 1... mehr lesen...
Der Beklagte wurde durch eine Zeitungsanzeige auf das Bauvorhaben der klagenden Partei "Waldsiedlung B" in S aufmerksam. Er trat mit der klagenden Partei in Verbindung und wurde von der Angestellten Ingrid W über das Projekt näher unterrichtet. Ingrid W folgte dem Beklagten auch einen Prospekt aus, nach dessen Inhalt die Errichtung von 16 Einfamilienhäusern und 10 Eigentumswohnungen geplant war. Der Prospekt enthielt auch nähere Angaben über die von der beklagten Partei vorgesehene Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002ABGB §1053ABGB §1165WEG §1WEG §23WEG §24WEG §25WEG 2002 §2 Abs6WEG 2002 §37WEG 2002 §43
Rechtssatz: Das Rechtsverhältnis zwischen Wohnungseigentumsbewerber und Wohnungseigentumsorganisator wird durch die Bestimmungen der §§ 23 bis 25 WEG 1975 nur hinsichtlich der dort aufgestellten zwingenden Vorschriften näher geregelt, kann aber ansonsten sehr verschiedenartig gestaltet sein. Meist liegt ein gemischter Vertrag vor, der Element... mehr lesen...