Begründung: Die Erst- bis Viertantragsgegner haben es nach Beendigung eines früher bestehenden Hausbesorgerdienstverhältnisses aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft übernommen, kleinere Reparaturen (wie zB das Austauschen von Glühbirnen, Wechseln von Zylindern an Eingangstüren, Liftreparaturen, Erneuerung von Hausschildern etc), die Überwachung von Öllieferungen oder die Begleitung und Beaufsichtigung professioneller Tätigkeiten auszufü... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 6. 1994 wurde bei einer Hausversammlung, zu der sämtliche Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft geladen waren, zum Tagesordnungspunkt „Kosten-Nutzen-Rechnung der Haussprechertätigkeiten" ein Mehrheitsbeschluss dahin gefasst, dass die Barauslagen der von der Mehrheit gewählten „Haussprecher", die im Zusammenhang mit Hilfstätigkeiten für die Hausverwaltung aufgewendet wurden, als Betriebskosten der Liegenschaft zu werten und allen Wohnungseigentümern vorzus... mehr lesen...