Entscheidungen zu § 19 Abs. 4 WEG 2002

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 1999/1/12 5Ob334/98y

Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, wobei auf die Klägerin (die bei Beginn des gegenständlichen Verfahrens unstrittig Mehrheitseigentümerin war) nach dem Grundbuchsstand bei Schluß der Verhandlung in erster Instanz 841/1794 Anteile entfallen, auf die Zweitbeklagte 70/1794 Anteile, auf die Drittbeklagte 51/1794 Anteile, auf die Viertbeklagte 66/1794 Anteile und auf die Fünftbeklagte 83/1794 Anteile. G... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.01.1999

RS OGH 1997/2/11 5Ob2315/96v

Norm: WEG 1975 §19 Abs4WEG 1975 §26 Abs1 Z83.WÄG ArtIII AbschnII Z1
Rechtssatz: Die Übergangsregelung zur neuen Bestimmung des § 19 Abs 4 WEG findet sich in Art III Abschnitt II Z 1 des 3.WÄG und besagt, daß das neue Rechts - soweit nicht ausdrücklich anderes verfügt wurde - auch für bereits im Wohnungseigentum stehende Wohnungen und sonstige Räumlichkeiten anzuwenden ist. Altes Recht ist demnach nur auf Sachverhalte anzuwenden, die bereits v... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1997

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