Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 15. Juli 1996 wurde der Beschwerdeführer "zum Vertreter mit Wirkung für die Gesamtheit der Eigentümergemeinschaft" an einem näher bezeichneten Grundstück im Bereich der mitbeteiligten Partei "zur Erfüllung der im § 61 Abs. 1 Tiroler Landesabgabenordnung umschriebenen Pflichten, bestellt". Der Beschwerdeführer erhob dagegen Berufung. Diese wurde - nach einer Berufungsvorentscheidung und einem Vorlageantrag des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: L34007 Abgabenordnung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht
Norm: ABGB §1175;ABGB §825;LAO Tir 1984 §57 Abs1;LAO Tir 1984 §59;LAO Tir 1984 §60 Abs1;LAO Tir 1984 §61;LAO Tir 1984 §62 Abs1;WEG 1975 §13c;WEG 1975 §17 Abs5;
Rechtssatz: Gem § 59 Tir LAO 1984 gelten für die Rechtsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit die jeweiligen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes; hin... mehr lesen...