Aus den Beschwerdeschriften und den ihnen beigelegten Ausfertigungen der angefochtenen Bescheide ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführer haben sich (zusammen mit anderen) als Miteigentümer der Liegenschaft EZ 57 KG 75454 Villach mit Wohnungseigentumsvertrag vom 21. September 1996 Wohnungseigentum dergestalt eingeräumt, dass u.a. die Erstbeschwerdeführerin einen Mindestanteil von 1320/8545 Anteilen verbunden mit der Wohneinheit 3 (Nutzfläche 142,33 m2) und der Zwei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/05 Wohnrecht Mietrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1041;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §4 Abs3;GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;WEG 1975 §12 Abs1;WEG 1975 §7 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/16/0112
Rechtssatz: Hinsichtlich der von Fellner (Gebühren- und Verkehrsteuern, Band II, 03ter T... mehr lesen...
Auf der Liegenschaft EZ nnn des Grundbuches über die Katastralgemeinde S, K-Straße 68, welche seit 27. Juli 1978 der "X" X-GmbH gehörte, befindet sich ein Mehrfamilienhaus; am 3. Jänner 1983 wurde unter COZ 4 dieser Grundbuchseinlage die vorbehaltene Verpfändung gemäß § 24a Abs. 1 des Wohnungseigentumsgesetzes angemerkt. Am 10. Mai 1983 beantragten Mag. H und Dipl. Ing. P, die Wohnungseigentumsbewerber hinsichtlich der Wohnungen Top 10 und Top 11 im zweiten Obergeschoß dieses Haus... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §8;BauO Krnt 1992 §21 Abs1;BauRallg;WEG 1975 §12 Abs1;
Rechtssatz: Ein Wohnungseigentümer kann aus seiner sachenrechtlichen Beziehung zur Eigentumswohnung eine Parteistellung nach der Krnt BauO 1992 nicht ableiten (Hinwei... mehr lesen...
Index: L82000 Bauordnung20/05 Wohnrecht Mietrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;BauRallg;WEG 1975 §12 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 12 Abs 1 WEG 1975 wird das Wohnungseigentum durch die Einverleibung in das Grundbuch erworben. Der Wohnungseigentumsbewerber ist kein "außerbücherlicher Eigentümer" (siehe die Aufzählung der Fälle der Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes bei Koziol-Welser, Grundriß des bürger... mehr lesen...