Die Beschwerdeführer beantragten mit sieben inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 29. Juni bzw. 15. Juli 1987, die achtmitbeteiligte Kärntner Gebietskrankenkasse (im folgenden Gebietskrankenkasse) wolle "zur Klärung der Rechtslage" feststellen, daß die erst- bis siebentmitbeteiligten Parteien während der Dauer ihres jeweiligen Pflichtpraktikums im Sommer 1987 im Betrieb der Beschwerdeführer, dem Seehotel S., als Schüler im Sinne des § 8 Abs. 1 Z. 3 lit. h ASVG zu qualifizieren und als sol... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1;ASVG §8; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/11 88/08/0269 1 Stammrechtssatz Auch die in § 8 ASVG genannten Personen sind, wenn ihre Beschäftigung einem der Tatbestände des § 4 Abs 1 leg cit zu subsumieren ist, vollversichert, weil die nach § 8 leg cit Teilversicherten nicht unter den Ausnahmen des § 4 Abs 1 leg cit genannt sind (Hin... mehr lesen...
Am 13. Juni 1983 meldete der Wirtschaftstreuhänder Rüdiger P als Vertreter des Beschwerdeführers die Erst- bis Neuntmitbeteiligten, die in dem vom Beschwerdeführer gepachteten Parkhotel S als Ferialpraktikanten beschäftigt würden, bei der zehntmitbeteiligten Kärntner Gebietskrankenkasse (im folgenden Gebietskrankenkasse) zur Sozialversicherung an; mit Schreiben vom 11. Oktober 1983 "stornierte" er diese Anmeldungen. Im Zuge des daraufhin von der Gebietskrankenkasse eingeleiteten V... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4 Abs1;ASVG §8;
Rechtssatz: Auch die in § 8 ASVG genannten Personen sind, wenn ihre Beschäftigung einem der Tatbestände des § 4 Abs 1 leg cit zu subsumieren ist, vollversichert, weil die nach § 8 leg cit Teilversicherten nicht unter den Ausnahmen des § 4 Abs 1 leg cit genannt sind (Hinweis E 2.7.1958, 1613/57, VwSlg 4716 A/1958). ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §35 Abs1;ASVG §4;ASVG §5;ASVG §6;ASVG §7;ASVG §8;
Rechtssatz: Nach den Bestimmungen der §§ 4 bis 8 und 35 Abs 1 ASVG kommt es für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses nur darauf an, ob jemand unter anderem in einem Betrieb in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit von dem, für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird,... mehr lesen...