Norm: ASVG §58 Abs2ASVG §58 Abs3B-VG Art140GSVG §35
Rechtssatz: Die Tatsache, dass bei Nichtentrichtung oder verspäteter Entrichtung von Beiträgen nach dem GSVG leistungsrechtliche Nachteile eintreten, während dies nach dem ASVG nicht der Fall ist, hat seinen Grund darin, dass die Beitragsleistung nach dem ASVG dem Dienstgeber obliegt und der Dienstnehmer vor Nachteilen durch Versäumnisse, die ihm zugerechnet werden können, geschützt werden sol... mehr lesen...
Norm: ASVG §35ASVG §333
Rechtssatz: Durch die Tätigkeit einer Haushaltshelferin, deren Dienstgeber das Land Kärnten im Rahmen der von diesem eingerichteten Haushaltshilfe ist, als arbeitsmäßiger Ersatz einer erkrankten Landwirtsgattin wird ein sogenannter Arbeitsleihverhältnis begründet, bei dem die Haushaltshelferin nach Art eines Arbeitnehmers in den Betrieb des Landwirtes eingegliedert ist. Erleidet sie im Betrieb des "Entleihers" einen Arbe... mehr lesen...
Norm: ASVG §35ASVG §333
Rechtssatz: Arbeiterleihverhältnisse sind auch bei landwirtschaftlichen Betrieben möglich. Entscheidungstexte 2 Ob 34/70 Entscheidungstext OGH 09.04.1970 2 Ob 34/70 Veröff: SZ 43/71 = JBl 1971,45 = RZ 1970,224 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0083766 Dok... mehr lesen...
Norm: ASVG §4ASVG §35ASVG §175ASVG §333 Abs1
Rechtssatz: Jene Personen, für die Markthelfer im Rahmen ihrer Dienstobliegenheiten tätig werden, sind als Dienstgeber im Sinne des ASVG zu behandeln. Entscheidungstexte 4 Ob 135/59 Entscheidungstext OGH 15.12.1959 4 Ob 135/59 Veröff: EvBl 1960/72 S 134 = SozM IA/e,371 Schlagworte SW: Arbe... mehr lesen...