I. Der Beschwerdeführer war bis zu seinem Ausscheiden aus dieser Funktion am 27. September 1999 Vizepräsident des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger. Mit dem auf Antrag des Beschwerdeführers ergangenen Bescheid vom 27. Jänner 2000 sprach die belangte Behörde aus, dass die Funktionsgebühr des Beschwerdeführers ab 1. Jänner 1999 bis zu seinem Ausscheiden als Vizepräsident des Hauptverbandes gemäß § 7 der Verordnung BGBl. II Nr. 230/1997 und § 420 Abs. 5 Z... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §23;ASVG §31;ASVG §32 Abs1;ASVG §410 Abs1;ASVG §412 Abs1;ASVG §415;ASVG §448 Abs1;ASVG §450 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger ist als Selbstverwaltungskörper in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts eingerichtet. Er unterliegt lediglich der Aufsicht des Bundesminis... mehr lesen...