Norm: BetriebshilfeG §5BSVG §12 Abs1BSVG §12 Abs2
Rechtssatz: Hat der Sozialversicherungsträger auf Grund von Anträgen auf Leistungen nach dem BetriebshilfeG der Klägerin nicht nur seit 01.07.1982 monatliche Beiträge nach § 5 BetriebshilfeG vorgeschrieben und diese bis 30.06.1987 wirksam entrichteten Beiträge ununterbrochen unbeanstandet angenommen, sondern ihr anläßlich zweier Geburten für die Zeit vom 01.07.1982 bis 11.08.1982 Wochengeld (nac... mehr lesen...