Begründung: I. 1. Mit Bescheid vom 4. August 1997 stellte die Salzburger Gebietskrankenkasse fest, daß das Dienstverhältnis zweier Dienstnehmer zum nunmehrigen Beschwerdeführer aufgrund der mit 31. Jänner 1997 ausgesprochenen Kündigung beendet worden sei, daß sich aber die gesetzliche Pflichtversicherung der beiden Dienstnehmer gem. §11 Abs1 ASVG bis zum 31. März 1997 - dem Tag des Endes des Entgeltanspruches - verlängere. Eine Kündigung der beiden Dienstnehmer sei nach dem A... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ASVG §11 Abs2ASVG §415 Abs1VfGG §33ZPO §146 Abs1
Leitsatz: Stattgabe eines Wiedereinsetzungsantrags infolge unrichtiger
Rechtsmittelbelehrung
Rechtssatz: Im Verfahren über das Ende der Pflichtversicherung eines Dienstnehmers im Falle des Bezuges von Kündigungsentschädigung endet der administrative Instanzenzug gem. §11 A... mehr lesen...