Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. September 2002 hat der Landeshauptmann von Salzburg die Berechtigung der Beschwerdeführerin zur Ausübung des Wirtschaftstreuhandberufes Wirtschaftsprüfer gemäß § 105 Abs. 1 iVm § 65 Abs. 1 Z. 4 Wirtschaftstreuhandberufsgesetz - WTBG, BGBl. I Nr. 58/1999, widerrufen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, dass die H Privatstiftung (im Folgenden: H-Privatstiftung) seit 22. Juni 2001 zu 100 % Gesellsch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein36 Wirtschaftstreuhänder
Norm: VwRallg;WTBG 1999 §105 Abs1;WTBG 1999 §65 Abs1 Z1;WTBG 1999 §65 Abs1 Z4;WTBG 1999 §66;WTBG 1999 §68 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Aufzählung des mit "zulässige Gesellschaftsformen" überschriebenen § 66 WTBG handelt es sich nach dem eindeutigen Wortlaut ("Die Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufes ist nur zulässig durch ...") um eine taxative Aufzä... mehr lesen...