Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. Dezember 1999 um 11.30 Uhr im Gemeindegebiet von 2320 Schwechat, B 9, bei Strkm. 4,8 in Fahrtrichtung Flughafen als Lenker eines dem Kennzeichen nach näher bezeichneten Spezialkraftwagens (Tankwagens) eine Beförderungseinheit in Betrieb genommen, mit der gefährliche Güter der Klasse 3, Ziffer 31c des Europäischen Übereinkommens über die Beförderung gefährlicher Gü... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer folgender am 9. August 2001, um 9.20 Uhr, an dem näher bezeichneten Tatort begangener, in Spruchpunkt II des erstinstanzlichen Straferkenntnisses vom 8. Jänner 2002 enthaltener Übertretungen gemäß dem Gefahrgutbeförderungsgesetz für schuldig erkannt: "II) Sie haben in ihrer Eigenschaft als Beförderer mit dem LKW (Wechselaufbau-Container) mit dem behördlichen Kennzeichen M Gefahrgut in der A... mehr lesen...
Index: E3L E07204010E3L E13301800E3L E1510205040/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht99/03 Kraftfahrrecht
Norm: 31994L0055 Gefahrguttransport-RL idF 31999L0047;31999L0047 Nov-31994L0055;ADR 1973;GGBG 1998 §13 Abs2;GGBG 1998 §13 Abs3;GGBG 1998 §27 Abs1 Z1;GGBG 1998 §27 Abs2 Z10;GGBG 1998 §27 Abs2 Z11;GGBG 1998 §3 Z7;GGBG 1998 §7 Abs2;VStG §22;
Rechtssatz: Gemäß § 27 Abs. 1 Z. 1 GGBG 1998 ist der Bef... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 27. Dezember 1999 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, "eine Verwaltungsübertretung nach §§ 7 Abs. 2 Ziffer 5 iVm 27 Abs. 1 Ziffer 1 GGBG 1998 und Rn 10500 Abs. 1 ADR begangen zu haben, weil er - wie anlässlich einer Kontrolle am 22.02.1999 um 08.15 h im Gemeindegebiet von G... auf der B 159 Salzachtal Straße in der Kontrollbucht am Autobahnzubringer G... festgestellt wurde - als Beförderer gefährli... mehr lesen...