Norm: EO §354 IAEO §367MRG §5
Rechtssatz: Der Sachbeschluß, daß der Vermieter schuldig sei, dem Antragsteller gemäß § 5 MRG eine bestimmte Wohnung zur Zusammenlegung und Anhebung der Ausstattungskategorie anzubieten, kann nicht nach § 354 EO vollstreckt werden. Das Anbot gilt mit der Rechtskraft als abgegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 75/92 Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 75/92 ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu 5/6, der Antragsgegner zu 1/6 Eigentümer des auf EZ 246 KG Fünfhaus errichteten Zinshauses Wien 15., Beingasse 27. Die Mietwohnungen top. Nr. 18 und 19 dieses Hauses sind bereits zusammengelegt worden. Am 23.Jänner 1986 begehrte der Antragsteller beim Erstgericht, die gemäß § 63 Abs. 1 der Bauordnung für Wien erforderliche Zustimmung des Antragsgegners zur Erteilung einer Baubewilligung zwecks Durchführung der Vereinigung der Wohnungen top. Nr.... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 EMRG §5
Rechtssatz: Die Auffassung, daß Wohnungszusammenlegungen, die zu einer Verbesserung der Zinskategorie führen, nach der Wertung in § 5 MRG ( nützliche Verbesserung ) im Verhältnis unter Miteigentümern als offenbar vorteilhafte Veränderungen anzusehen sind, kann nicht offenbar gesetzwidrig sein. Entscheidungstexte 4 Ob 632/88 Entscheidungstext OGH 24.01.1989 ... mehr lesen...