Norm
ABGB §835 ERechtssatz
Die Auffassung, daß Wohnungszusammenlegungen, die zu einer Verbesserung der Zinskategorie führen, nach der Wertung in § 5 MRG ( nützliche Verbesserung ) im Verhältnis unter Miteigentümern als offenbar vorteilhafte Veränderungen anzusehen sind, kann nicht offenbar gesetzwidrig sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0013728Dokumentnummer
JJR_19890124_OGH0002_0040OB00632_8800000_002