Norm: MRG §10MRG §49b Abs2
Rechtssatz: Durch §10 MRG idF der Novelle 1997 wurden die dort genannten Aufwendungen, die ersatzfähig sind, um solche Aufwendungen erweitert, die dem Vormieter oder dem Vermieter abgegolten wurden. §49b Abs2 der Novelle 1997 stellt dazu als Spezialvorschrift klar, dass davon nur nach dem 28. 2.1997 getätigte Aufwendungen umfasst sind. Entscheidungstexte 5 Ob 85/... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch § 10 MRG idF der Novelle 1997 wurden die dort genannten Aufwendungen, die ersatzfähig sind, um solche Aufwendungen erweitert, die dem Vormieter oder dem Vermieter abgegolten wurden. § 49b Abs 2 der Novelle 1997 stellt dazu als Spezialvorschrift klar, dass davon nur nach dem 28. 2. 1997 getätigte Aufwendungen umfasst sind. Dass dazu Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt, bedeutet nicht das Vorliegen einer erh... mehr lesen...