Entscheidungsgründe: Die Klägerin mietete mit Vertrag vom 22. Juni 1978 von den Hauseigentümern Dr. Gordian G*** und Dr. Ernst Philipp G*** - ihren Brüdern - die 87,58 m2 große Wohnung Nr. 9 im Haus Wien 1., Schottenbastei 4. Als Hauptmietzins wurde ein Betrag von 451,50 S wertgesichert vereinbart. Mit Vertrag vom 21. September 1981 vermietete die Klägerin diese teilweise möblierte Wohnung an den Beklagten für die Zeit vom 1. Oktober 1981 bis 30. September 1983 gegen einen monatli... mehr lesen...
Norm: MG §14MRG §26
Rechtssatz: Entscheidend für den Nutzungswert des Untermieters ist nicht die Höhe des eingesetzten Kapitals oder der dafür vom Untervermieter bezahlten Zinsen, sondern immer nur die Form, die der seinerzeitige Geldeinsatz des Untervermieters im Bestandobjekt angenommen hat, das sind also die konkreten baulichen Veränderungen (Verbesserungen) und die konkreten Einrichtungsgegenstände in dem Zustand und in der Gestalt, wie sie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 9. März 1978 in Form eines Notariatsaktes einen Untermietvertrag über die von der Beklagten als Hauptmieterin gemieteten Geschäftsräume im Hause Wien 5., Reinprechtsdorferstraße 72, für die Zeit vom 15. März 1978 an ab. Das Untermietverhältnis endete am 15. April 1980. Der vereinbarte Untermietzins betrug monatlich S 35.700 zuzüglich Umsatzsteuer. Die Klägerin leistete eine Kaution von S 95.000 und bezahlte während der Dauer des Un... mehr lesen...
Norm: MRG §26
Rechtssatz: § 26 MRG ist keine Schutzbestimmung zur Wahrung der Interessen des Vermieters; seine Zustimmung zu einer bestmöglichen Verwertung der Mietrechte durch den Mieter verstößt gegen keine gesetzliche Regelung. Entscheidungstexte 6 Ob 537/87 Entscheidungstext OGH 26.03.1987 6 Ob 537/87 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: MG §14 Abs2MRG §26
Rechtssatz: Vom Hauptmieter durchgeführte oder dem Vormieter abgelöste Investitionen können, soweit sie dem Untermieter zugutekommen, als "andere Leistungen" eine Erhöhung des Untermietzinses rechtfertigen. Entscheidungstexte 6 Ob 135/66 Entscheidungstext OGH 18.05.1966 6 Ob 135/66 Veröff: EvBl 1966/495 S 629 = MietSlg 18339 ... mehr lesen...