Entscheidungen zu § 21 Abs. 4 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-31 von 31

RS OGH 1960/10/21 6Ob300/60, 4Ob2326/96d, 6Ob146/00i

Norm: ABGB §1486 Z4MG §12 Abs2 BMRG §21 Abs3MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Im Falle der Geltendmachung, das heißt Fälligstellung des Ersatzanspruches für Betriebskosten oder besondere Aufwendungen innerhalb der im § 12 Abs 2 MG normierten einjährigen Präklusivfrist, welche die Perpetuierung des Anspruches bewirkt, kommt den Mietern gegenüber unabhängig von dieser Präklusivfrist nur die dreijährige Verjährungszeit wie für den Mietzins (§ 1486 Z 4 ABGB... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1960

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