Entscheidungen zu § 20 Abs. 4 MRG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-42 von 42

TE OGH 1993/12/21 5Ob108/93

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Entscheidung | OGH | 21.12.1993

TE OGH 1993/12/21 5Ob109/93

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Entscheidung | OGH | 21.12.1993

TE OGH 1992/11/24 5Ob1053/92

Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht wendete die von der Rechtsprechung aus dem Zweck der Abrechnung abgeleiteten Grundsätze (MietSlg 34.542/8, aufrechterhalten durch ImmZ 1989, 433; für den Fall durchschnittlicher Verhältnisse der Betriebskostenabrechnung nach § 21 Abs 3 MRG modifiziert durch WoBl 1992, 83/66) betreffend die Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Abrechnung auf den konkreten Einzelfall richtig an. Dabei ist wegen der Notwend... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.11.1992

RS OGH 1992/10/27 5Ob98/92, 5Ob2241/96m, 5Ob120/98b, 5Ob126/99m, 5Ob302/05f, 5Ob220/08a

Norm: MRG §20 Abs1MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11MRG §37 Abs3
Rechtssatz: Der Gesetzgeber überließ durch die in § 37 Abs 1 Z 11 MRG und § 20 Abs 4 MRG gebrauchten Formulierungen die Durchsetzung von Aufträgen zur Rechnungslegung und Einsichtgewährung in die Belege nicht dem Exekutionsverfahren, sei es nach dem dritten Abschnitt des ersten Teiles der Exekutionsordnung oder nach § 19 AußStrG, sondern sieht die Durchsetzung im Zuge des üb... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.10.1992

RS OGH 1992/10/27 5Ob98/92, 5Ob114/95, 5Ob149/99v, 5Ob126/99m, 5Ob281/99f, 5Ob324/99d, 5Ob161/00p, 5

Norm: MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4
Rechtssatz: Gemäß § 20 Abs 3 MRG ist der Vermieter verpflichtet, die Abrechnungen über das vergangene Kalenderjahr im Haus zur Einsicht durch die Hauptmieter aufzulegen und diesen in geeigneter Weise Einsicht in die Belege zu gewähren. Überdies sind auf Verlangen eines Hauptmieters von der Abrechnung und (oder) den Belegen auf seine Kosten Abschriften (Ablichtungen) anfertigen zu lassen. Auch bei der letztgenannte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.10.1992

TE OGH 1992/10/27 5Ob98/92

Begründung: Mit Sachbeschluß vom 24.9.1991 wurde den Antragsgegnern - nach vorausgehendem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - unter Androhung einer Ordnungsstrafe von S 5.000,- aufgetragen, binnen 14 Tagen die Hauptmietzins- und Betriebskostenabrechnung samt den dazu gehörigen Belegen und Rechnungen für die Zeit vom 1.4.1986 bis 31.12.1986 sowie für die Jahre 1987 bis 1989 vorzulegen (ON 5). Dieser Beschluß wurde den Parteienvertretern am 30.9.1991 zugestellt. Mit dem am 5.... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.10.1992

TE OGH 1992/9/1 5Ob1045/92

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in § 20 MRG dem Hauseigentümer aufgetragene Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben eines jeden Kalenderjahres besteht in einer übersichtlichen Verzeichnung der Einnahmen und Ausgaben, die für einen durchschnittlichen Mieter des Hauses nachvollziehbar ist (Würth-Zingher, Miet- und Wohnrecht19 § 20 MRG Rz 14). § 20 Abs 1 Z 1 und 2 MRG enthält detailierte Vorschriften, welche Einnahmen und welche Ausgaben als Posten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 01.09.1992

TE OGH 1991/11/12 5Ob101/91

Begründung: Die Antragstellerin ist zumindest seit 1. 1. 1986 Mieterin der Wohnung Nr. 12 im Haus *****Wien, R*****gasse 5, das dem Antragsgegner gehört. Die Wohnung ist 107,31 m2 groß; auf sie entfallen 9,10 % der Betriebskosten und 10,7 % der besonderen Aufwendungen für den Lift. Die Betriebskosten wurden der Antragstellerin jeweils im Wege einer Jahrespauschalverrechnung vorgeschrieben und bis zur Einleitung des gegenständlichen Verfahrens offensichtlich auch bezahlt. Die mona... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.11.1991

RS OGH 1989/10/3 5Ob83/89, 5Ob101/91, 5Ob1045/92, 5Ob1053/92, 5Ob108/93, 5Ob109/93, 5Ob40/94, 5Ob41/

Norm: MRG §20 Abs4MRG §21 Abs3MRG §24 Abs1WEG 1975 §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs3WEG 2002 §34
Rechtssatz: Die formellen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Abrechnung zu stellen sind, ergeben sich mangels näherer Umschreibung im MRG aus dem Zweck der Abrechnung, den Hauptmietern eine ausreichende Grundlage für die Beurteilung zu liefern, ob der Vermieter bei der Vorschreibung der Pauschalraten, bei der Rückerstattung des Überschusses oder bei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.10.1989

TE OGH 1989/10/3 5Ob83/89

Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter im Haus der Antragsgegnerin in Wien 1., Jakobergasse 4. Nach Außerkrafttreten der Entscheidung der Schlichtungsstelle infolge Anrufung des Gerichtes durch die Antragsteller wies das Erstgericht den Antrag der Antragsteller, der Antragsgegnerin die Legung der Betriebskostenabrechnung 1987 aufzutragen, ab. Die Feststellung des Erstgerichtes, daß die Antragsgegnerin durch Aufnahme verschiedener Ausgabenpositionen in die Betriebskostenabr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.10.1989

RS OGH 1988/10/25 5Ob84/88, 5Ob1055/95, 5Ob2119/96w, 5Ob418/97z, 1Ob126/98f, 5Ob94/00k

Norm: MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11
Rechtssatz: Im Verfahren über die Legung der Hauptmietzinsabrechnung sind die jeweiligen Vertragspartner der antragstellenden Mieter passiv legitimiert. Entscheidungstexte 5 Ob 84/88 Entscheidungstext OGH 25.10.1988 5 Ob 84/88 Veröff: SZ 61/223 5 Ob 1055/95 Entscheidungstext OG... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.10.1988

TE OGH 1988/10/25 5Ob84/88

Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin der Wohnung top. Nr. 13 in dem den Antragsgegnern gehörenden Haus Wien 17., Leitermayergasse 3. Das von der Antragstellerin gemäß § 40 Abs 2 MRG angerufene Erstgericht faßte nachstehenden Sachbeschluß: 1. Es wird festgestellt, daß die Antragsgegner das gesetzlich zulässige Zinsausmaß für die Wohnung top. Nr. 13 im Haus Wien 17., Leitermayergasse 3, im Jahr 1984 um S 1.309,40 überschritten haben. Die Antragsgegner sind schuldig, der Antr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.10.1988

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