Begründung: Die klagenden Parteien sind pflichtteilsberechtigte Töchter des am 8. 1. 1997 verstorbenen Robert S*****, die Beklagte ist seine Witwe und eingeantwortete Alleinerbin. Noch zu seinen Lebzeiten hatte der Erblasser der Beklagten nachstehende Liegenschaften geschenkt: Mit Schenkungsvertrag vom 27. 2. 1990 die Liegenschaft EZ ***** GB A*****, Haus Wien *****, W***** Straße *****, und mit Schenkungsvertrag vom (15.) 20. 12. 1993 2980/363.400 Anteile an der EZ ***** GB I****... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zunächst besteht zu § 1 Abs 4 Z 1 MRG eine einhellige, gefestigte Rechtsprechung des Höchstgerichtes dahin, dass die Annahme einer gänzlichen Neuerrichtung eines Objekts bereits dann ausgeschlossen ist, wenn umschlossene Gebäudeteile, denen unter dem Aspekt der Vermietbarkeit selbständige Bedeutung zukommt, bestehen bleiben (RIS-Justiz RS0097182; 0069270, 0069257). Zunächst besteht zu Paragraph eins, Absatz 4, Ziffer eins, ... mehr lesen...
Begründung: 1.) Zum außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin: Er ist, soweit er sich gegen den Sachbeschluss der zweiten Instanz richtet, gemäß § 37 Abs 3 Z 16 bis Z 18 MRG iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückzuweisen. Einer näheren
Begründung: dieser Entscheidung bedarf es nicht (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Er ist, soweit er sich gegen den Sachbeschluss der zweiten Instanz richtet, gemäß Paragraph 37, Absatz 3, Ziffer... mehr lesen...
Norm: MRG §3 Abs3MRG idF 3.WÄG §20 Abs1MRG §20 Abs2MRG §20 Abs3MRG §20 Abs4MRG §37 Abs1 Z11
Rechtssatz: In einem Verfahren zur Durchsetzung von nicht privilegierten Erhaltungsarbeiten ist die Deckung des Aufwandes in der Hauptmietzinsreserve iSd § 3 Abs 3 MRG materiell zu prüfen. Der Entscheidung kann die in bereits nach § 20 Abs 3 und Abs 4 MRG (iVm § 37 Abs 1 Z 11 MRG) geprüften und als formell richtig befundenen Abrechnungen belegte Mietzins... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu etwa 1/4-Anteil Mit- und Wohnungseigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus M*****straße 16. Die Antragsgegnerin ist die mit Zustimmung aller Mit- und Wohnungsmiteigentümer bestellte Verwalterin der Liegenschaft. Mit den Eigentumsanteilen der Antragstellerin ist Wohnungseigentum an insgesamt 6 Wohnungen bzw sonstigen selbständigen Räumlichkeiten des Hauses verbunden; die übrigen Anteile und Objekte stehen im Mit- bzw Wohnungseige... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 18. 7. 1991 erwarben die Kläger vom Beklagten eine Liegenschaft, auf der ein Haus errichtet war, zum Kaufpreis von S 9,100.000. Im Zuge der Verkaufsverhandlungen verlangten die Kläger vom Beklagten die Übergabe der Hauptzinsreserve und der Erhaltungsbeiträge. Die vom Beklagten beauftragte Hausverwalterin erstellte am 15. 6. 1991 eine Hauptmietzinsabrechnung für den Zeitraum 1. 1. 1988 bis 30. 6. 1991, die eine Hauptmietzinsreserve per Juli 1991 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind zu je 1/6, die Erstbeklagte ist zu 5/8 Anteilen Miteigentümer einer Wiener Liegenschaft mit Wohnhaus. Drei weitere Miteigentümer halten Anteile von 1/8 bzw je 1/16. Die
Begründung: von Miteigentum begann 1980, vorher stand die Liegenschaft im Alleineigentum eines Dritten. Den Streitteilen und den anderen Miteigentümern ist nach den Vereinbarungen der Miteigentümergemeinschaft das ausschließliche Nutzungsrecht an bestimmten Wohnungen samt Kellera... mehr lesen...
Norm: ABGB §839MRG §20 Abs1MRG §20 Abs2
Rechtssatz: Die Abrechnung der Mietzinsreserve beziehungsweise des Mietzinsabgangs ist nicht im Verhältnis zwischen schlichten Miteigentümern zu legen. Die gemeinschaftlichen Nutzungen und Lasten sind innerhalb der Miteigentümergemeinschaft unabhängig von der jeweiligen Höhe einer Mietzinsreserve beziehungsweise eines Mietzinsabgangs aus Mietzinseingängen, die aufgrund einer Nutzungsvereinbarung bestimm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind zu 3/40-Anteilen (Erstbeklagte) und zu 9/10-Anteilen (Zweitbeklagte) Miteigentümer des Hauses Wien 1., Nibelungengasse 7; Metaxa S*** ist Miteigentümer eines 40stel Anteiles dieser Liegenschaft. Im Jahr 1979 mietete Siegrid B*** von der Zweitbeklagten, die damals Alleineigentümerin der Liegenschaft war, ab 1.8.1979 die Wohnung Nr. 12 in diesem Haus. Die Bestimmungen der §§ 4 und 5 Z 2 dieses Mietvertrages haben folgenden Wortlaut: "§ 4: Der ... mehr lesen...
Norm: MRG §20 Abs2
Rechtssatz: Das Wesen der Mietzinsreserve liegt darin, daß diese nicht ein (von der allgemeinen Regel, daß Früchte und Erträgnisse einer Sache ihren Eigentümern zufallen, ausgenommenes) Sondervermögen, sondern eine bloße Rechnungsgröße als Grundlage mietrechtlicher Entscheidungen darstellt. Entscheidungstexte 5 Ob 24/84 Entscheidungstext OGH 09.10.1984 5 Ob 2... mehr lesen...