Norm
MRG §3 Abs3Rechtssatz
In einem Verfahren zur Durchsetzung von nicht privilegierten Erhaltungsarbeiten ist die Deckung des Aufwandes in der Hauptmietzinsreserve iSd § 3 Abs 3 MRG materiell zu prüfen. Der Entscheidung kann die in bereits nach § 20 Abs 3 und Abs 4 MRG (iVm § 37 Abs 1 Z 11 MRG) geprüften und als formell richtig befundenen Abrechnungen belegte Mietzinsreserve nicht zu Grunde gelegt werden. Eine Bindung an die in den Hauptmietzinsabrechnungen ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben besteht trotz der Feststellung, dass jeweils formell richtig und vollständig abgerechnet wurde, nicht. Zur Feststellung der Kostendeckung von Erhaltungsarbeiten in der Mietzinsreserve ist die materielle Richtigkeit der Hauptmietzinsabrechnung zu überprüfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114114Dokumentnummer
JJR_20000905_OGH0002_0050OB00198_00D0000_001