Begründung: Die Antragsteller sind seit 1964 Mieter der 175,91 m 2 großen Wohnung top. Nr. 4-5 im Haus Wien 10., Van der Nüll-Gasse 24, die zur Zeit der Anmietung durch die Antragsteller die von § 16 Abs 2 Z 1 MRG geforderten Merkmale der Ausstattungskategorie A aufwies; der Mietzins betrug monatlich 162,55 S. Zur Zeit des Abschlusses des Mietvertrages war der Antragsgegner Hälfteeigentümer und Verwalter des gegenständlichen Hauses. Auf Grund einer Vereinbarung mit dem zweiten Häl... mehr lesen...
Norm: MRG §15a Abs2MRG §16 Abs2MRG §44 Abs2MRG §44 Abs3
Rechtssatz: Es kommt für die Zuordnung einer Wohnung in eine bestimmte Ausstattungskategorie allein auf den bei Vertragsschluss vorhanden gewesenen Ausstattungszustand an, gleichviel ob dieser durch Aufwendungen des Vermieters oder des vorherigen Mieters - oder sonstigen Vorbenützers - geschaffen wurde, denn in diesem Zustand wurde die Wohnung vom Vermieter dem Mieter zur Verfügung gestell... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind seit 1.3.1982 Mieter der im Haus der Beklagten in der Cremeristraße 12/II in Linz gelegenen Wohnung. Diese Wohnung ist mit einer Gasetagenheizung ausgestattet, die vor 12 bis 13 Jahren vom Vormieter installiert wurde. Die antragstellenden Mieter haben diesem für die Heizungsanlage S 27.000,-- als Ablöse gezahlt. Mit der Antragsgegnerin haben sie unter Zugrundelegung der Ausstattungskategorie A einen Mietzins von S 22,-- pro m 2 und Monat vereinbar... mehr lesen...
Norm: MRG §15a Abs2MRG §16 Abs3MRG §44 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Verknüpfung der Zustandsbeurteilung für die Ausstattungskategorie mit dem Vertragsabschluss entspricht zwar dem Regelfall, entscheidend muss aber nach Inhalt des Vertrages vom Vermieter herzustellende und tatsächlich geschaffene Zustand der Wohnung sein. Entscheidungstexte 5 Ob 69/84 Entscheidungstext OGH 02.10.1984 5 Ob 69... mehr lesen...