Begründung: In einem von den Antragsgegnern unter Berufung auf §§ 18, 18a, 18b und 19 MRG angestrengten Mietzinserhöhungsverfahren hat die Schlichtungsstelle der Stadt Linz am 28.Februar 1990 entschieden, daß für die 133 m2 große Wohnung der Antragsteller vom 1.April 1990 bis zum 31.Dezember 1992 ein gemäß § 18a MRG vorläufig erhöhter Hauptmietzins von S 3.606,96 zuzüglich Umsatzsteuer zu zahlen ist. In dieser unangefochten gebliebenen Entscheidung wurde die fragliche Wohnung in... mehr lesen...
Norm: MRG §13MRG §16 Abs3
Rechtssatz: Bei Vorliegen eins Wohnungstausches (gegenständlich aber nicht näher geprüft) dürfte die gesetzeskonform erklärte Zustimmung des Vermieters nicht dazu führen, ihm (aber auch den anderen Hauptmietern des Hauses) die Berufung auf die im Zeitpunkt des Tausches vorhandene Ausstattungskategorie zu versagen. Andernfalls bliebe immer noch zu berücksichtigen, daß das Mietverhältnis durch den gänzlichen Austausch de... mehr lesen...
Norm: B-VG Art140MRG §13
Rechtssatz: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Zwangswohnungstausch bei die Grenzen der sozialen Bindung des privaten Eigentums an Mietwohnungen nicht überschreitenden Auslegung des § 13 MRG. Entscheidungstexte 5 Ob 31/84 Entscheidungstext OGH 11.06.1985 5 Ob 31/84 Veröff: SZ 58/97 = EvBl 1986/74 S 271 = RdW 1986,12 = MietSlg XXXVII/22... mehr lesen...
Norm: MRG §13
Rechtssatz: Die nur beispielhaft aufgezählten Rechtfertigungsgründe zeigen das Erfordernis der Notwendigkeit des Wohnungstausches zur angemessenen Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses beider Tauschpartner vom Gewicht einer existentiellen Daseinsvorsorge auf, die auf andere Weise nicht befriedigt werden kann. Entscheidungstexte 5 Ob 31/84 Entscheidungstext OGH 11.06.... mehr lesen...
Norm: MRG §13
Rechtssatz: Der Vermieter hat selbst dann dem Wohnungstausch zuzustimmen, wenn eine nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zu erwartende Verschlechterung seiner Rechtsposition (geringere Wahrscheinlichkeit der freien Verfügbarkeit der Wohnung in absehbarer Zeit) zu erwarten ist, weil die Notwendigkeit einer anderwärts nicht möglichen oder zusinnbaren angemessenen Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses beider Tauschpartner einersei... mehr lesen...
Norm: MRG §13
Rechtssatz: Von den Tauschpartnern muß verlangt werden, daß sie unter Anspannung der ihnen nach ihrem Einkommen, Vermögen und ihrer Leistungsfähigkeit unter Bedachtnahme auf ihre soziale Belastbarkeit zusinnbaren Kräfte die ihren Verhältnissen angemessene Befriedigung ihres Wohnungsbedürfnisses in erster Linie aus freien Angeboten auf dem Wohnungsmarkt suchen; dies ist ein Gebot sozialgerechten Verhaltens. Erst wenn ihnen die Deck... mehr lesen...