Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer bis zum 30. April 1989 von ihm selbst (als Mitunternehmer) betriebenen Fremdenpension. Strittig ist ausschließlich, ob hinsichtlich dieser Einkünfte ein steuerfreier Betrag gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988 gebildet werden kann. Das Finanzamt entsprach dem diesbezüglichen Antrag des Beschwerdeführers nicht, da das vermietete Gebäude auf Grund einer nach dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erklärte für das Streitjahr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einer bis zum 30. April 1989 von ihm selbst (als Mitunternehmer) betriebenen Fremdenpension. Strittig ist ausschließlich, ob hinsichtlich dieser Einkünfte ein steuerfreier Betrag gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988 gebildet werden kann. Das Finanzamt entsprach dem diesbezüglichen Antrag des Beschwerdeführers nicht, da das vermietete Gebäude auf Grund einer nach dem 30. Juni 1953 erteilten Baubewilli... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs5 Z1;MietenG §1 Abs3 Z1;MRG §1 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Unter dem in § 1 Abs 4 Z 1 MRG verwendeten Begriff der "öffentlichen Mittel" sind nur Wohnbauförderungsmittel, nicht jedoch andere Mittel der öffentlichen Hand zu verstehen. Der Umstand, dass dem Gesetzgeber des MRG die Spruchpraxis zu (dem vergleichbaren Inhalt des) § 1... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §28 Abs5 Z1;MietenG §1 Abs3 Z1;MRG §1 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Unter dem in § 1 Abs 4 Z 1 MRG verwendeten Begriff der "öffentlichen Mittel" sind nur Wohnbauförderungsmittel, nicht jedoch andere Mittel der öffentlichen Hand zu verstehen. Der Umstand, dass dem Gesetzgeber des MRG die Spruchpraxis zu (dem vergleichbaren Inhalt des) § 1... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für das Jahr 1987 hinsichtlich seiner aus Vermietung und Verpachtung erzielten Einkünfte die Berücksichtigung eines steuerfreien Betrages gemäß § 28 Abs 3 EStG 1972. Nachdem diesem Antrag vom Finanzamt zunächst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 1987 Folge gegeben worden war, wurde anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung die Ansicht vertreten, daß die gesetzlichen Voraussetzungen hiefür nicht vorlägen. Das gegenständliche Mietobjekt sei nach de... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte für das Jahr 1987 hinsichtlich seiner aus Vermietung und Verpachtung erzielten Einkünfte die Berücksichtigung eines steuerfreien Betrages gemäß § 28 Abs 3 EStG 1972. Nachdem diesem Antrag vom Finanzamt zunächst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 1987 Folge gegeben worden war, wurde anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung die Ansicht vertreten, daß die gesetzlichen Voraussetzungen hiefür nicht vorlägen. Das gegenständliche Mietobjekt sei nach de... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §93 Abs3 lita;EStG 1972 §28 Abs3 idF 1981/520;MRG §1 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Die AbgBeh hat eine wesentliche Begründungslücke nicht zu verantworten, wenn sie den AbgPfl mit der
Begründung: , daß unter öffentlichen Mitteln iSd § 1 Abs 4 Z 1 MRG nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nur Wohn... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §93 Abs3 lita;EStG 1972 §28 Abs3 idF 1981/520;MRG §1 Abs4 Z1;
Rechtssatz: Die AbgBeh hat eine wesentliche Begründungslücke nicht zu verantworten, wenn sie den AbgPfl mit der
Begründung: , daß unter öffentlichen Mitteln iSd § 1 Abs 4 Z 1 MRG nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nur Wohn... mehr lesen...