Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Soweit sich die Rekurswerberin auf die Entscheidung IndS 1980, 1167 = Arb. 9.773 = EvBl. 1979/133 = MietSlg. 31.525/16, ImmZ 1979, 139 = RdA 1981, 39 (mit zustimmender Besprechung von Welser-Czermak) beruft, ist ihr zu entgegnen, daß dort lediglich ausgesprochen wurde, daß der Hausverwalter das Hausb... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 DHbG §11HbG §18HbG §22WEG §17ZPO §235 Abs5 B1
Rechtssatz: Legt der Hausverwalter anläßlich der Aufkündigung des Hausbesorgerdienstverhältnisses offen, daß er nur als Verwalter einer Eigentumswohnungsanlage auftritt, dann ist auch nach Zustellung der Aufkündigung die Richtigstellung der Parteienbezeichnung auf die Wohnungseigentümer zulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 140/88 ... mehr lesen...