Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 27.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 29.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 22.07.2020 eine Entschädigung für seinen entstandenen Verdienstentgang für die Monate April und Mai 2020 iHv € 6.156,29. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass § 34b ZDG auf ihn anwendbar sei, weil ein verlängerter Zivildienst nach § 8a Abs. 6 ZDG als außerordentlicher Zivildienst gemäß § 21 Abs. 1 ZDG gelte. Mit dem im
Spruch: genannten Bescheid des Leiters des Heerespersonalamtes vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 27.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 23.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 04.06.2020 eine Fortzahlung seiner Dienstbezüge gemäß § 34b ZDG für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 2.803,67. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst bis 30.06.2020 „verlängert“ worden sei. Deswegen sei es dem Beschwerdeführer nicht möglich gewesen, ab 01.04.2020 ein Dienstverhältnis bei der XXXX zu beginnen. Laut dem Informat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 22.07.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.878,22. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass er von 01.04.2020 bis 30.06.2020 seinen außerordentlichen Zivildienst geleistet habe. Gemäß dem Informationsblatt „finanzielle Ansprüche Zivildienstleistender während des außerordentlichen Zivildienstes gemäß § 21 ZDG“ habe er für die Leistung seines... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 28.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 24.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach § 25a Abs. 2 Z ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 28.05.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 23.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 22.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 23.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 24.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 22.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 21.04.2020 eine Pauschalentschädigung für die Monate April bis inklusive Juni 2020 iHv € 3.425,42. Begründend führte der Beschwerdeführer aus, dass mit Bescheid vom 20.03.2020 sein Zivildienst gemäß § 8a Abs. 6 Zivildienstgesetz 1986 (ZDG) bis 30.06.2020 verlängert worden sei. In genanntem Bescheid werde zwar auf die monatliche Grundvergütung und den monatlichen Zuschlag zur Grundvergütung nach ... mehr lesen...