Mit Bescheid vom 3. Jänner 1995 stellte der Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 4 des Zivildienstgesetzes (ZDG) fest, dass die Zivildiensterklärung des Beschwerdeführers vom 7. April 1994 den gesetzlichen Anforderungen des § 2 Abs. 1 ZDG entspreche und der Beschwerdeführer mit diesem Tag gemäß § 2 Abs. 2 ZDG zivildienstpflichtig sei. In der Folge leistete der Beschwerdeführer seinen ordentlichen Zivildienst in der Zeit vom 5. Februar bis zum 31. Dezember 1996. In einem an d... mehr lesen...
Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1986 §2 Abs1;ZDG 1986 §6 Abs3 Z1;ZDG 1986 §6 Abs3 Z2;ZDG 1986 §6 Abs3 Z3;ZDG 1986 §6;
Rechtssatz: Wie sich aus der Entstehungsgeschichte des § 6 ZDG ergibt, sieht diese Regelung zwei Möglichkeiten des Ausscheidens aus der Zivildienstpflicht vor. Einerseits kommt ein Widerruf der Zivildiensterklärung (vor der Novelle BGBl. Nr. 187/1994: der Erklärung, die Erfüllung der Wehrpflicht ni... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen (unter denen sich entgegen dem § 28 Abs. 5 VwGG keine Ausfertigung oder Kopie des angefochtenen Bescheides befindet) ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von der Wehrpflicht wurde mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Zivildienstoberkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 26. September 1991 gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 6 Abs. 1 des Zivildienstgesetze... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof44 Zivildienst
Norm: B-VG Art133 Z1;B-VG Art144 Abs1;VwGG §34 Abs1;ZDG 1986 §2 idF 1988/598;ZDG 1986 §6;
Rechtssatz: § 2 ZDG idF BGBl 598/1988 ist eine Verfassungsbestimmung. Zur Entscheidung über eine Beschwerde, in der die Verletzung einer durch diese Bestimmung verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes behauptet wird, ist gem Art 133 Z ... mehr lesen...