Index: 44 Zivildienst63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §13 Abs1;RGV 1955 §13 Abs7;ZDG 1986 §27 Abs1;
Rechtssatz: § 27 Abs 1 ZDG enthält eine auf das "Wie" des Ersatzes eingeschränkte Verweisung auf die Bestimmungen des § 13 Abs 1 und 7 der RGV. Das bedeutet , dass bei Kosten bis zur Höhe der Nächtigungsgebühr die Pauschalregelung der RGV gilt und erst bei darüber hinausgehenden Kosten ein detaillierter... mehr lesen...