Index: 44 Zivildienst
Norm: ZDG 1974 §25 Abs1;ZDG 1974 §25 Abs2;ZDG 1974 §25 Abs5;
Rechtssatz: Wird einem Zivildienstleistenden grundsätzlich Verpflegung zur Verfügung gestellt, kann ein Anspruch auf Kostgeld nur insoweit entstehen, als ihm die Einnahme der Verpflegung aus dienstlichen Gründen (wie etwa bei dienstlich bedingter Abwesenheit vom Einsatzort) unmöglich ist. Die Vermutung eines Zivildienstleistenden, M... mehr lesen...