Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (fortan: belangte Behörde) vom XXXX , wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers rechtskräftig festgestellt. 1. Mit Bescheid der Zivildienstserviceagentur (fortan: belangte Behörde) vom römisch XXXX , wurde der Eintritt der Zivildienstpflicht des Beschwerdeführers rechtskräftig festgestellt. 2. Mit Zuweisungsbescheid vom XXXX , zugestellt am XX... mehr lesen...